Kieferorthopädie ist Prophylaxe
Schöne Zähne bedeuten Lebensqualität, sie signalisieren Gesundheit. Ein strahlendes Lächeln steigert das Selbstwertgefühl.
Gerade Zähne vereinfachen die Mundhygiene und verhindern damit Karies. Überbelastung von Zähnen und Kiefergelenkserkrankungen werden minimiert, Kau- und Abbißfunktion, Sprache und Atmung werden normalisiert und die gerade Körperhaltung wird durch gesunde Bissverhältnisse unterstützt.
In welchem Alter soll mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden?
In der Regel wird mit der Behandlung der meisten Fehlstellungen im Kindesalter von etwa 9 Jahren begonnen: das Kieferwachstum ist dann noch nicht abgeschlossen und kann gezielt gesteuert werden. Bei einigen Fehlstellungen sollte man eher mit der Behandlung beginnen. Daher ist es sinnvoll schon frühzeitig zu regelmäßigen Kontrollterminen zu kommen.
Kann man sich auch als Erwachsener behandeln lassen?
Kieferorthopädie ist grundsätzlich in jedem Alter durchführbar, solange der Zahnhalteapparat gesund ist. Einige Behandlungen erfordern jedoch eine Kombination aus Kieferorthopädie und Prothetik bzw. Chirurgie.
Wann muß eine Spange wirklich sein?
Der Kieferorthopäde entscheidet nach medizinischen Gesichtspunkten, ob die Fehlstellung später die Gesundheit beeinträchtigen kann. Beispiele für eine Fehlstellung sind ein zurückliegender oder vorstehender Unterkiefer. Jedoch auch Engstände oder große Lücken und fehlende Zähne kommen regelmäßig vor.
Behandlungsbedürftig sind solche Fehlstellungen vor allem wegen der möglichen Folgen, wie Karies, Mund- statt Nasenatmung, Sprachfehler oder gestörte Kaufunktion.
Können die Zähne durch die feste Zahnspange beschädigt werden?
Multiband-Behandlungen gefährden die Zähne nicht, solange die Zahnpflege korrekt durchgeführt wird. Während der kieferorthopädischen Behandlung wird bei uns regelmäßig die Zahnpflege kontrolliert und gegebenenfalls Individualprophylaxe angeboten.
Aufgeklebte Brackets oder andere Apparaturen werden am Ende der Behandlung schonend entfernt. Die Zahnoberfläche wird vollständig mit verschiedenen Polierern von eventuellen Klebstoffresten gesäubert.
Wer trägt die Behandlungskosten?
Die private Krankenversicherung und Beihilfe macht bei Kindern keinerlei Einschränkungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wird.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt beim 1. Kind 80%, bei jedem weiteren Kind 90% der Behandlungskosten. Die restlichen 10% oder 20% erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluß der Behandlung zurück.
Allerdings gibt es seit Januar 2002 neue Richtlinien (KiG): der Kieferorthopäde muß nach einem festgelegten Punktesystem die Fehlstellung einordnen. So wird entschieden, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder nicht. Dies ist leider keine medizinische sondern eine versicherungstechnische Entscheidung. Wenn die Behandlung eines Kindes aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse herausfällt, helfen wir Ihnen gerne, den Umfang und die Kosten der Behandlung zu bestimmen.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Indikation alles?
Laut Gesetzgeber muß die Behandlung ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein. Darüber hinaus dürfen keine Maßnahmen veranlaßt werden. Dies steht im Widerspruch zur Therapie auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Materialien. Die meisten der Patienten wünschen eine angenehme und ästhetisch ansprechende Behandlung für sich und ihr Kind. Sprechen Sie uns an, und wir werden zusammen die für Sie am besten geeigneten Materialien und die für Sie richtige Behandlungsmethode auswählen.